Unsere Tarifverträge sind zum 30 April durch den Arbeitgeberverband gekündigt worden ,es soll sich Jeder darüber gedanken machen,was das bedeutet !!!!!!
aez-verdi Infoblog
Mittwoch, 24. April 2013
Mittwoch, 13. Februar 2013
Verdi ist empört – und gibt sich kampfeslustig
Für Reinhard Bispinck, den Leiter des WSI-Tarifarchivs der
gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, ist die Entscheidung des
Handelsverbands Deutschland (HDE) eine „Kampfansage an die Gewerkschaft“. Die
Arbeitgeber hatten am Donnerstagabend angekündigt, die Lohn- und
Manteltarifverträge zu kündigen. „Die vollständige Kündigung aller Vergütungs-
und Manteltarifverträge einer Branche ist eine absolute Ausnahme und hat es in
der jüngeren Vergangenheit nicht gegeben“, sagte Bispinck im Gespräch mit
Handelsblatt Online.
Die Verträge gelten jeweils auf regionaler Ebene, die
Ankündigung auf Bundesebene ist daher Zeichen einer bundesweiten Koordination
der Arbeitgeber. Im Einzelhandel mit 2,7 Millionen Beschäftigten drohe daher
ein heftiger Tarifkampf, so die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Dass wir im
baden-württembergischen Einzelhandel wirksam und ausdauernd streiken können,
haben wir in den letzten Jahren immer wieder unter Beweis gestellt“, hieß es in
einer Mitteilung des Verdi-Landesbezirks Baden-Württemberg.
Die Arbeitnehmervertreter rechnen mit einer hohen
Bereitschaft der Beschäftigten im Einzelhandel, für die Absicherung ihrer
Abkommen, für Arbeitszeit- und Zuschlagsregelungen und die Schutzvorschriften
zu kämpfen. Der Einzelhandel sei geprägt von Teilzeitstellen vor allem für
Frauen, von niedrigen Löhnen, langen Arbeitszeiten und der Sechstagewoche. Im „knallharten
Verdrängungswettbewerb der Branche“ seien Löhne und Arbeitsbedingungen in den
vergangenen Jahren zunehmend zu Wettbewerbsfaktoren geworden, die vor allen auf
Kosten der überwiegend weiblichen Beschäftigten gingen. Auf Arbeitgeberseite
setzten viele „auf noch mehr prekäre Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel“ und
nähmen dabei „auch billigend Lohndumping in
Sonntag, 10. Februar 2013
Tarifverhandlungen
im Einzelhandel beginnen bald.
Einzelhandelsverband
kündigt Manteltarifvertrag
Bald beginnt
die Tarifrunde im Einzelhandel. Die Arbeitgeber haben sich schon mal
positioniert. Bundesweit haben sie den Manteltarifvertrag gekündigt. Er sei
nicht mehr zeitgemäß und müsse geändert werden.
Freitag, 20. Juli 2012
Sonntag, 1. April 2012
Tag der Arbeit
1. MAI 2012 in München
Am Marienplatz ab 11.00 Uhr, kommt und Feiert mit uns.
Lernt Verdi und eure Rechte kennen.
Am Marienplatz ab 11.00 Uhr, kommt und Feiert mit uns.
Lernt Verdi und eure Rechte kennen.
Montag, 6. Februar 2012
Nicht ohne meinen Betriebsrat
„Wir können eine Menge durchsetzen“, sagt Uwe Nickel, Betriebsratsvorsitzender des TÜV Nord Mobilität. Und der Mann hat Recht. Das belegt auch die Untersuchung des DGB Index Gute Arbeit. Denn dort, wo betriebliche Interessenvertretungen sich für die Belange der Beschäftigten einsetzen, ist gute Arbeit weitaus öfter anzutreffen, als in Betrieben ohne Betriebs- oder Personalrat.
Außerdem ist die Einkommenssituation der Beschäftigten in Betrieben mit Interessenvertretung eine bessere. In der Regel arbeiten in solchen Betrieben nämlich weitaus weniger Niedriglohn-Bezieher. Gleichzeitig haben die Beschäftigten in diesen Betrieben weniger Angst um die eigene berufliche Zukunft. Ihre Arbeitszufriedenheit ist höher als in Unternehmen ohne Personalvertretung. Es herrscht weniger Frustration und Resignation im Betrieb. Und die Beschäftigten zeichnen sich durch eine stärkere Bindung an ihr Unternehmen aus.
Betriebsräte sorgen für eine gerechte Eingruppierung. Geht es um die Arbeitsbedingungen, dann hat der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Egal, ob es um die Arbeitszeiten geht, um Schichtarbeit oder Pausenzeiten, ob um Überstunden und ihre Abgeltung, Bereitschaftsdienste, Gleitzeitvereinbarungen oder Teilzeitarbeit. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Und er hat ein Recht auf Mitbestimmung bei den Entlohnungsgrundsätzen im Betrieb, zumindest solange keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Die betriebliche Interessenvertretung muss vor jeder Kündigung angehört werden. Sie setzt sich für die Rechte aller Auszubildenden im Betrieb ein. Betriebsräte achten darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten. Und sie sorgen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
ver.di bietet allen Betriebsräten Schulungen und Fortbildungen für ihre Arbeit an. Außerdem berät und unterstützt sie den Betriebsrat bei seiner Arbeit. Und: ver.di kommt in den Betrieb, wenn es nötig ist. Die Gewerkschaft berät vor Ort, wenn der Betriebsrat beispielsweise Probleme mit dem Arbeitgeber hat, eine Betriebsvereinbarung aushandelt oder tarifvertraglich geregelte Rechtsansprüche der Arbeitnehmer durchsetzen will.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.verdi.de.
Außerdem ist die Einkommenssituation der Beschäftigten in Betrieben mit Interessenvertretung eine bessere. In der Regel arbeiten in solchen Betrieben nämlich weitaus weniger Niedriglohn-Bezieher. Gleichzeitig haben die Beschäftigten in diesen Betrieben weniger Angst um die eigene berufliche Zukunft. Ihre Arbeitszufriedenheit ist höher als in Unternehmen ohne Personalvertretung. Es herrscht weniger Frustration und Resignation im Betrieb. Und die Beschäftigten zeichnen sich durch eine stärkere Bindung an ihr Unternehmen aus.
Der Betriebsrat muss stets informiert werden
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Belegschaftsvertretung gewählt haben, wissen, dass ihre Arbeitsbedingungen besser sind als in Betrieben ohne Interessenvertretung. Denn mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Betriebsrat muss stets informiert werden, wenn es um die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des Unternehmens geht. Außerdem ist er über wichtige Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten zu informieren. Bei Betriebsänderungen sorgt er für Interessenausgleich und einen Sozialplan. Und er kann Initiativen zur Beschäftigungssicherung starten.Betriebsräte sorgen für eine gerechte Eingruppierung. Geht es um die Arbeitsbedingungen, dann hat der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Egal, ob es um die Arbeitszeiten geht, um Schichtarbeit oder Pausenzeiten, ob um Überstunden und ihre Abgeltung, Bereitschaftsdienste, Gleitzeitvereinbarungen oder Teilzeitarbeit. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Und er hat ein Recht auf Mitbestimmung bei den Entlohnungsgrundsätzen im Betrieb, zumindest solange keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Die betriebliche Interessenvertretung muss vor jeder Kündigung angehört werden. Sie setzt sich für die Rechte aller Auszubildenden im Betrieb ein. Betriebsräte achten darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten. Und sie sorgen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
ver.di kommt in den Betrieb
Grundlage all dieser Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz, das in Deutschland die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelt. Dieses Gesetz legt die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates fest. So wacht die Interessenvertretung beispielsweise darüber, dass alle geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingehalten werden.ver.di bietet allen Betriebsräten Schulungen und Fortbildungen für ihre Arbeit an. Außerdem berät und unterstützt sie den Betriebsrat bei seiner Arbeit. Und: ver.di kommt in den Betrieb, wenn es nötig ist. Die Gewerkschaft berät vor Ort, wenn der Betriebsrat beispielsweise Probleme mit dem Arbeitgeber hat, eine Betriebsvereinbarung aushandelt oder tarifvertraglich geregelte Rechtsansprüche der Arbeitnehmer durchsetzen will.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.verdi.de.
Abonnieren
Posts (Atom)